Honorar

Das Honorar für die Erstberatung bemisst sich nach Aufwand zu einem Ansatz von CHF 220.00 pro Stunde zzgl. 7.7% MWST.

Für einen Vorsorgeauftrag (umfassende Beratung und Erstellung des Entwurfs für die eigenhändige Abschrift) ist mit einem Zeitaufwand von rund 1.5 Stunden zu rechnen. In der Regel kann der Entwurf für den Vorsorgeauftrag direkt an der Erstbesprechung erstellt werden. Die Beratung zum Vorsorgeauftrag umfasst auch die Patientenverfügung, wenn dies gewünscht wird.

Die Nachlassplanung umfasst eine oder mehrere testamentarische Verfügungen und/oder einen Ehe- und Erbvertrag. Der Zeitaufwand hängt von der Komplexität der familiären Situation und von der gewünschten Regelung ab. Das Honorar und ein allfälliges Kostendach wird an der Erstberatung vereinbart.

Für Erbteilungen und andere Dienstleistungen (u.a. Begleitung bei Trennung und Scheidung) ist der Aufwand im Voraus meist nur schwer abschätzbar. Der Honoraransatz bemisst sich aufgrund der Komplexität und wird an der Erstberatung vereinbart.

Allfällige Notariatskosten und Spesen sind in den vorgenannten Ansätzen nicht berücksichtigt.